Die­ses Jahr wer­den vier ver­dien­te Vor­stands­mit­glie­der den Schüt­zen­vor­stand nach der Buß- und Bet­tag Sit­zung am 23.11.2019 verlassen.

 

Die­se sind:

- Ober­leut­nant Peter Kli­che (Olt. seit 2010, nach 21 Jah­ren)
- Ober­leut­nant Frank Cle­mens (Olt. seit 2012, nach 24 Jah­ren)
- Ober­leut­nant Chris­toph Schnei­der (Olt. seit 2012, nach 18 Jah­ren)
- Leut­nant And­re Häner (nach 24 Jahren)

 

Wie wird gewählt?

(Aus­zug aus der Sat­zung des St. Sebas­tia­nus Schüt­zen­ver­ein Olpe e.V.)

1) Die Vor­stands­wah­len fin­den alle 3 Jah­re statt.

2) Die Vor­stands­mit­glie­der wer­den für die Dau­er von 9 Jah­ren durch einen Wahl­aus­schuss gewählt. Nach Ablauf der neun­jäh­ri­gen Dienst­zeit kön­nen sie sich erst­mals der Wie­der­wahl stel­len. Die Neu­wahl erfolgt auf unbe­stimm­te Zeit, längs­tens jedoch bis sich das Vor­stands­mit­glied gemäß dem Nach­fol­gen­den der Wie­der­wahl stel­len muss oder auf eige­nen Wunsch ausscheidet.

3) Bei der Wahl sind die aus­schei­den­den Vor­stands­mit­glie­der zu erset­zen. Die Zahl ist bis auf maxi­mal 8 zu erhö­hen durch Mit­glie­der, die sich der Wie­der­wahl zu stel­len haben. Dies sind die­je­ni­gen, deren Wahl­zeit am wei­tes­ten zurück­liegt mit Aus­nah­me der Vor­stands­mit­glie­der, deren neun­jäh­ri­ge Dienst­zeit noch nicht abge­lau­fen ist.

4) 6 Wochen vor der Wahl hat der Major dem Vor­sit­zen­den des Wahl­aus­schus­ses eine Vor­schlags­lis­te zu unter­brei­ten. Die­se ent­hält die sich zur Wie­der­wahl stel­len­den Vor­stands­mit­glie­der sowie Vor­stands­kan­di­da­ten, deren Zahl um 50% höher sein muss, als die der aus­schei­den­den Vor­stands­mit­glie­der und die das 24. Lebens­jahr voll­endet haben.
Die zu ermit­teln­de Zahl ist abzu­run­den.
Stel­len sich 8 Vor­stands­mit­glie­der der Wie­der­wahl, müs­sen dem Vor­sit­zen­den des Wahl­aus­schus­ses zwei neue Kan­di­da­ten benannt wer­den. Das Vor­schlags­recht obliegt dem Major. Die Vor­schlags­lis­te allein bil­det die Grund­la­ge der Neu­wahl des Vorstandes.

5) Der amtie­ren­de Major ist von die­sem Ver­fah­ren nicht berührt.

6) Dem Wahl­aus­schuss gehö­ren an:
1. der Bür­ger­meis­ter der Stadt Olpe als Vor­sit­zen­der
2. der jewei­li­ge Schüt­zen­kö­nig
3. 11 in Olpe ansäs­si­ge Mit­glie­der der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Stadt Olpe in den Gebiets­gren­zen vom 31. Mai 1968, die Mit­glie­der des Schüt­zen­ver­eins sein müs­sen.
4. Aus jeder Kor­po­ral­schaft müs­sen 2 Ver­eins­mit­glie­der bestimmt wer­den. Das eine muss das 24., das ande­re das 35. Lebens­jahr voll­endet haben. Bei­de dür­fen kei­ne Vor­stands­mit­glie­der sein und müs­sen dem Major recht­zei­tig vor einer Neu­wahl schrift­lich bekannt­ge­ge­ben wer­den.
Die Namen der zum Wahl­aus­schuss erwähl­ten Ver­eins­mit­glie­der teilt der Major dem Bür­ger­meis­ter der Stadt Olpe mit, wor­auf die­ser den Tag und die Stun­de der Wahl fest­setzt und die Ein­la­dung an sämt­li­che Wahl­aus­schuss­mit­glie­der erge­hen lässt.

 

Wer wird gewählt?
Da vier Vor­stands­mit­glie­der aus­schei­den stel­len sich sechs Kan­di­da­ten zur Neu­wahl. Aus dem amtie­ren­den Vor­stand stel­len sich wei­te­re vier Mit­glie­der zur Wie­der­wahl, um die Zahl (lt. Sat­zung) auf acht zu erhö­hen.
Major Peter Lie­se hat die Vor­schlags­lis­te mit den zu wäh­len­den Schüt­zen­brü­dern dem Bür­ger­meis­ter der Stadt Olpe als Vor­sit­zen­dem des Wahl­aus­schus­ses, Herrn Peter Weber, frist­ge­recht unter­brei­tet. Eben­so wur­den dem Bür­ger­meis­ter die Namen der zum Wahl­aus­schuss erwähl­ten Ver­eins­mit­glie­der mit­ge­teilt. Somit konn­te der Wahl­ter­min fest­ge­legt wer­den und die Ein­la­dun­gen an sämt­li­che Wahl­aus­schuss­mit­glie­der erfolgen.

 

Das Wahl­er­geb­nis

… wird zeit­nah nach der Wahl auf unse­ren Online­me­di­en sowie in der Pres­se bekanntgegeben.

 

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Auf der Buß- und Bet­tag Sit­zung am 23.11.2019 wer­den die vier zu Anfang genann­ten Vor­stands­ka­me­ra­den ver­ab­schie­det und die neu gewähl­ten offi­zi­ell in den Schüt­zen­vor­stand auf­ge­nom­men.
Zudem wer­den an die­sem Tag drei neue Ober­leut­nan­te ernannt.
Fer­ner wird der Fähn­rich zum Leut­nant beför­dert und einer der neu­en Kame­ra­den zum neu­en Fähn­rich ernannt.