Dieses Jahr werden vier verdiente Vorstandsmitglieder den Schützenvorstand nach der Buß- und Bettag Sitzung am 23.11.2019 verlassen.
Diese sind:
- Oberleutnant Peter Kliche (Olt. seit 2010, nach 21 Jahren)
- Oberleutnant Frank Clemens (Olt. seit 2012, nach 24 Jahren)
- Oberleutnant Christoph Schneider (Olt. seit 2012, nach 18 Jahren)
- Leutnant Andre Häner (nach 24 Jahren)
Wie wird gewählt?
(Auszug aus der Satzung des St. Sebastianus Schützenverein Olpe e.V.)
1) Die Vorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt.
2) Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 9 Jahren durch einen Wahlausschuss gewählt. Nach Ablauf der neunjährigen Dienstzeit können sie sich erstmals der Wiederwahl stellen. Die Neuwahl erfolgt auf unbestimmte Zeit, längstens jedoch bis sich das Vorstandsmitglied gemäß dem Nachfolgenden der Wiederwahl stellen muss oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.
3) Bei der Wahl sind die ausscheidenden Vorstandsmitglieder zu ersetzen. Die Zahl ist bis auf maximal 8 zu erhöhen durch Mitglieder, die sich der Wiederwahl zu stellen haben. Dies sind diejenigen, deren Wahlzeit am weitesten zurückliegt mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder, deren neunjährige Dienstzeit noch nicht abgelaufen ist.
4) 6 Wochen vor der Wahl hat der Major dem Vorsitzenden des Wahlausschusses eine Vorschlagsliste zu unterbreiten. Diese enthält die sich zur Wiederwahl stellenden Vorstandsmitglieder sowie Vorstandskandidaten, deren Zahl um 50% höher sein muss, als die der ausscheidenden Vorstandsmitglieder und die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Die zu ermittelnde Zahl ist abzurunden.
Stellen sich 8 Vorstandsmitglieder der Wiederwahl, müssen dem Vorsitzenden des Wahlausschusses zwei neue Kandidaten benannt werden. Das Vorschlagsrecht obliegt dem Major. Die Vorschlagsliste allein bildet die Grundlage der Neuwahl des Vorstandes.
5) Der amtierende Major ist von diesem Verfahren nicht berührt.
6) Dem Wahlausschuss gehören an:
1. der Bürgermeister der Stadt Olpe als Vorsitzender
2. der jeweilige Schützenkönig
3. 11 in Olpe ansässige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Olpe in den Gebietsgrenzen vom 31. Mai 1968, die Mitglieder des Schützenvereins sein müssen.
4. Aus jeder Korporalschaft müssen 2 Vereinsmitglieder bestimmt werden. Das eine muss das 24., das andere das 35. Lebensjahr vollendet haben. Beide dürfen keine Vorstandsmitglieder sein und müssen dem Major rechtzeitig vor einer Neuwahl schriftlich bekanntgegeben werden.
Die Namen der zum Wahlausschuss erwählten Vereinsmitglieder teilt der Major dem Bürgermeister der Stadt Olpe mit, worauf dieser den Tag und die Stunde der Wahl festsetzt und die Einladung an sämtliche Wahlausschussmitglieder ergehen lässt.
Wer wird gewählt?
Da vier Vorstandsmitglieder ausscheiden stellen sich sechs Kandidaten zur Neuwahl. Aus dem amtierenden Vorstand stellen sich weitere vier Mitglieder zur Wiederwahl, um die Zahl (lt. Satzung) auf acht zu erhöhen.
Major Peter Liese hat die Vorschlagsliste mit den zu wählenden Schützenbrüdern dem Bürgermeister der Stadt Olpe als Vorsitzendem des Wahlausschusses, Herrn Peter Weber, fristgerecht unterbreitet. Ebenso wurden dem Bürgermeister die Namen der zum Wahlausschuss erwählten Vereinsmitglieder mitgeteilt. Somit konnte der Wahltermin festgelegt werden und die Einladungen an sämtliche Wahlausschussmitglieder erfolgen.
Das Wahlergebnis
… wird zeitnah nach der Wahl auf unseren Onlinemedien sowie in der Presse bekanntgegeben.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Auf der Buß- und Bettag Sitzung am 23.11.2019 werden die vier zu Anfang genannten Vorstandskameraden verabschiedet und die neu gewählten offiziell in den Schützenvorstand aufgenommen.
Zudem werden an diesem Tag drei neue Oberleutnante ernannt.
Ferner wird der Fähnrich zum Leutnant befördert und einer der neuen Kameraden zum neuen Fähnrich ernannt.