In den ver­gan­ge­nen Jah­ren konn­ten ver­mehrt Abfall­be­häl­ter vor und nach dem Schüt­zen­fest nicht geleert wer­den. Wie sich her­aus­stell­te, waren zu nied­rig auf­ge­häng­te Ban­ner und Wim­pel­ket­ten, sowie direkt dar­un­ter plat­zier­te Abfall­be­häl­ter die Ursa­che für das Problem.

Offen­bar han­del­te es sich hier nicht nur um Wim­pel­ket­ten die von den Kor­po­ral­schaf­ten ange­bracht wur­den, son­dern waren haupt­säch­lich die in den Neben­stra­ßen auf­ge­häng­ten betroffen.

Daher der drin­gen­de Hin­weis, dass beim Anbrin­gen der Ban­ner und Wim­pel­ket­ten auf eine Höhe von min­des­tens 4,50 Metern zu ach­ten ist und die Abfall­be­häl­ter nicht direkt dar­un­ter plat­ziert wer­den. Eine nach­träg­li­che Ent­lee­rung der Abfall­be­häl­ter auf­grund zu nied­rig hän­gen­der Ban­ner und Wim­pel­ket­ten kann nicht erfolgen.